Störnhof

Die Entstehungsgeschichte unseres Ortes


Ein Dorf wurde gegründet, indem man Höfe erbaute und für die dazugehörige Urflur Wald rodete. Auf den Dorfanger wurde das Hirtenhaus erstellt und daneben, als Viehtränke eine Hüll gegraben.

Güter wurden - ob als Lehens-, Fron- oder Gültgut grundsätzlich auf den Dorfanger gebaut. Güter hatten ursprünglich viel weniger Felder als Höfe.

Wir gehen vom Ortsplan von 1550 aus:

Streicht man die vier Güter, so erhält man den ersten Dorfanger mit Hüll und Hirtenhaus von Störnhof. Dieser liegt parallel zu den beiden Höfen -Bayreuther Hof und Fritzenhof - die zuerst gegründet wurden.

Von der Hüll führte senkrecht zum Dorfanger der breite Triebweg zum Triebäckerlein und verlief weiter in Richtung Hummerstein. Die Wasserversorgung wurde durch die Reinhüll westlich von Störnhof gewährleistet.

Neben dem Triebweg wurde der Schübelshof angelegt ; er muß später als die beiden anderen Höfe entstanden sein,denn die zugehörigen Felder lagen nicht in unmittelbarer Dorfnähe. Die dorfnahen Felder wurden logischerweise zuerst angelegt. Sie lagen geordnet prallel nebeneinander, während sich die dorffernen Felder in Größe und Form stark unterschieden.

Mißt man die dorfnahen Felder auf der Flurkarte von 1847 aus so ergeben die Feldbreiten jeweils ein Vielfaches von 25 m. Das ist kein Zufall, dennim Mittelalter wurden Felder folgendermaßen angelegt: Der Landvermesser benutzte ein Seil, das 3 Feldruten zu je 15 Ellen lang war. Da zu dieser Zeit die Maße noch nicht geeicht waren, war eine Elle an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich lang. Das "Störnhofer " Seil war jedenfalls 25 m lang, das heißt eine Elle entsprach hier etwa 55 cm. Die Breite der Äcker wurde festgelegt, indem man entlang einer Siedlungsachse, (z. B. einer Straße) ein Seilmehrmals hintereinander anlegte. War die Feldbreite festgelegt, wurde senkrecht dazu so weit wie möglich in den Wald hineingerodet.

Die Ackerlängen in Störnhof betragen ungefähr 300 m. Damit betrug die Fläche der Urflur 11,25 ha (375 x 300 m). Die angelegten Felder der Urflur reichten jedoch nicht aus. Es wurde weiter gerodet, zunächst nach Plan, später nicht mehr, denn die dorffernen Felder haben unregelmäßige Formen und Größen.

Der Ortsname "Störnhof"

Die Annahme, das Störnhof vom Personennamen Storo hergeleitet sein könnte ist falsch, denn Storo ist ein Nachname, und diese tauchten erst viel später auf. Es gab zwar einen Ulrich Storo, der 1218 in einer Bamberger Urkunde zeugte, doch dieser saß auf seiner namensgebenden Burg Störnstein in der Oberpfalz. Der Ortsname konnte ja nicht aus einem Personennamen gebildet werden, da weder der Ortsgründer noch sein Geschlecht in Störnhof ansässig waren.

Demnach blieb den ersten Siedlern nur, den Flurnamen zum Ortsnamen zu wählen. Störn ist ein keltisches Wort für Schmutzwasser. Derselbe Kern steckt in Stör, Fluß beiHamburg; in Sterzelbach, Bach bei Haßfurt; Störzelbach, Dorf und Bach bei Weißenburg, wo überall archäologisch nachweisbar Kelten gelebt haben.

In der Störnhofer Flur "Am Leinleiter Weg " wurde 1966 ein keltischer Knotenarmring aus der Frühlatene- Zeit bei Rodungsarbeiten gefunden. Er stammte wahrscheinlich aus einem zerstörten Grab.

Die Nachsilbe -hof könnte auf die Größe der gerodeten Urflur hinweisen. Man darf nicht vergessen, das der frühere Sinn des Wortes Hof nicht nur den Hof im heutgen Sinn bedeutete, sondern Hofreit und Felder in der größe einer Hufe bedeutete.

Noch in den frühesten Einträgen der Heiligenstädter Kirchenbücher in 17. Jhr wurde der Wohnort mit "uff dem Störrenhof " angegeben, so als ob es sich um einen Einsiedlerhof handeln würde. Sollte dies die Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen Hufe ausdrücken, nachdem ja Störnhof mit zwei und nicht mit einem einzigen Hof gegründet worden war?

Die früheste Nennung Störnhofs

Im Buch von Ernst Frhr. von und zu Aufseß : " Regesten des Geschlechtes von Aufseß ", Berlin 1887, fand sich die bislang früheste urkundliche Nennung Störnhofs.

Es handelt sich um eine Verkaufsurkunde : Verkäufer ist das Ehepaar Albrecht und Kathrein von Aufseß ; Käufer ist der Bamberger Sangmeister Leupold von Schweinshaupt; Kaufopjekte sind Güter in verschiedenen Orten, darunter auch ein Gut in Störnhof; das Ausstellungsdatum ist der 21. Oktober 1350.

Wortlaut der Urkunde Nr. 127 der Aufseßer Regesten:

Albrecht von Aufsez der Alt und Kathrein, seine eheliche Wirtin, verkaufen an Leupold von Sweinshaubt, Sangmeister zu Babenberg, ihr Gut zu Störnhof, darauf Ulreich Kristan sitzt, welcher gültet zu St. Walpurg und St. Michael je 30 Schill. Hell. , zu St. Jakob 1/2 Sra Weizen , zu Pfingsten und Weihnachten je 4 Käse, 3 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn ; ferner ihre 2 Gütlein zu Trosendorf . . . . . .
Bürgen: Albrecht von Aufseß der Jung, sein Vetter Fritz, sein Sohn u. a.

Geg. Dunrstag vor Symonis et Jude.
Gezeichnet mit fünf Siegeln

Man kann das Gut sogar lokalisieren. Es muß sich um das spätere Glößelsgut handeln. Über den Kantor Leupold von Schweinshaupt ist es an das Hochstift gekommen, so daß es der Bamberger Bischof weiterverleihen konnte.

Albrechts Vater war Otto der Erste von Aufseß, der in zweiter Ehe mit Alheid von Streitberg verheiratet war. Vieleicht war das Störnhöfer Gut als Mitgift Alheid`s in den Besitz der Aufseßer Familie gekommen.

Grundherren von Störnhof

Vor1500 gehörte - wahrscheinlich Jahrhunderte lang - das Dorf zum Besitz der Herren von Streitberg und diente zur Versorgung ihrer Stammburg.

Von 1504 haben wir eine Nachricht in der " Gelegenheit der Landschaft mitsamt den Furten und Hellten darinnen " (F. Schnellbögel, H. H. Hofmann, Hersbruck 1952) über den Besitzer : "Item Störnhoff bei fünf oder sechs Häusern, ist Jorgen von Streitbergs ".

Obwohl in dieser Zeit drei Herren von Streitberg mit dem Namen Jorg, einer Kurzform von Georg, lebten, müßte es sich um Georg den dritten handeln. Dieser verkaufte über seinen Schwiegervater Ludwig von Laineck 1508 seinen Teil der Streitburg an den Markgrafen. Gleichzeitig gingen auch der Bayreuther Hof und das Söldengut Hsnr. 4 in Störnhof als " Zugehörung zum Schloß Streitberg " in markgräflichen Besitz über (U2, U4).

Die Auseinandersetzungen der markgrafentreuen und bischofstreuen Streitberger Herren waren um 1500 nicht nur gewalttätiger Natur, sie lösten auch eine Welle von Verkäufen innerhalb der Familie von Streitberg aus; und da es sich um freieigene Besitzungen handelte, sind nur wenige Verkaufsurkunden erhalten (1747 brannte in Burggrub das Streitberger Schloß samt Archiv ab).

Der Fritzenhof kam zum Rittergut Unterleinleiter (G1, E3), wahrscheinlich als Mitgift einer Schwester von Georg den dritten, die dort Alexander von Lüchau ehelichte. der Schübelshof kam zum Rittergut Burggrub (E1) und bei der Erbverteilung nach dem Tote von Dietrich von Streitberg 1617 zum Rittergut Veilbronn (E4).

Die beiden Lehensgüter (kaiserliche Reichlehen) wurden vom Bamberger Bischof - wie vor 1500 - weiterhin an einen Herrn von Streitberg verliehen (G1, E5). Nach dem Erlöschen der Streitberger Familie 1690 gingen die Lehensgüter an die Schenken vonStauffenberg zu Greifenstein (G2). Nachdem das Amt Streitberg bayerisch geworden (1802) und der Kaiser des deutschen Reiches abgesetzt war (1806), mußten alle fränkischen Grundherren - ob Adeliger oder Ritter - dem bayerischen König den Unterwerfungseid schwören.

Bis 1848 verloren sie ihre herrschaftlichen Rechte an den bayerischen Staat: ihre Richterfunktion über die Störnhofer Einwohner übernahm das Landgericht Ebermannstadt, ihre Aufsichtsfunktion die königlich - bayerische Polizei, ihre Einnahmen von den Bauern gingenan das Rentamt (= Finanzamt ) in Ebermannstadt, die Naturalien und der Gült als Einkommenssteuer, das Besthaupt bei Todesfall oder der 10. Gulden Handlohn als Erbschftssteuer, der Erbzins als Grundsteuer. Sie mußten auf die Fastnachtshenne (als symbolisches Zeichen der Anerkennung ihrer Herrschaft) und auf die Weißath (Geschenke zu besonderen Gelegenheiten) verzichten. Zu guter letzt ging ihr Besitzrecht an Grund und Boden in die Hand der Bauern über, nachdem diese eine Ablösungssumme gezahlt hatten.

Alle Störnhofer Bauern konnten zahlen und nannten nun ihren Grundbesitz "Eigen durch Fixierung des Handlohnes nach dem Gesetz vom 4. Juni 1848" (G4).

Somit waren Bauer und Grundherr ab 1848 rechtlich gleichgestellte Untertanen des bayerischen Königs geworden.


Diese Zusammenstellung der Geschichte Störnhofes wurde von Herrn S. Buchner erstellt. Er wohnte kurze Zeit in unserem Ort und ihm gilt auch der Dank für seine Bemühungen.

Copyright © 26. 08. 1999 by Helmut Ott